Betriebsunterbrechung – eine unterschätzte Gefahr

Betriebsunterbrechung

Nach dem Motto „der Teufel schläft nie“, kann ein unerwartetes Ereignis den Betrieb eines Unternehmens blitzschnell lahmlegen was zu großen Ertragsausfällen führen kann. Die Fixkosten laufen weiter, die Einkünfte bleiben aus. In Solchen Fällen hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung, welche sowohl die fortlaufenden Kosten als auch den Gewinnentgang ersetzt. 

Jedoch Betriebsunterbrechung ist nicht gleich Betriebsunterbrechung. Es besteht ein erheblicher Unterschied ob der Schaden im Einfluss des Versicherungsnehmers oder außerhalb (z.B. Energieversorger) liegt. Ebenfalls zu unterscheiden gilt es ob es sich um einen physischen Schaden handelt oder nicht (z.B. Cyber-Attacke) oder ob sich ein Schaden bereits manifestiert hat oder nur droht (z.B. Lawinenabgang). 

Leider werden derartige Risiken oft aus dem Bewusstsein verdrängt oder die Betriebsunterbrechung aus Kostengründen oft nicht versichert. Gerade für KMUs, die meist nicht über eine großzügige Eigenmittelausstattung verfügen, kann ein Ertragsausfall ruinös werden.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Versicherungen, die Sachschäden durch Feuer, Stur oder Wasser und finanzielle Schäden durch den Betriebsstillstand abdecken und
  • Versicherungen, die Deckung für den Ertragsausfall aus persönlichen Gründen wie Unfall oder Krankheit bieten.

Zur Findung des passenden Versicherungsumfanges ist daher die Hilfestellung eines erfahrenen Versicherungsberaters unbedingt zu empfehlen, da dieser auch bei der Feststellung der Notwendigkeit behilflich ist für eventuell weitere benötigte Bausteine wie z.B. Maschinenbruch-BU oder Cyber-BU. 

Neben dem passenden Versicherungsumfang ist die Findung der richtigen Versicherungssumme ebenso wichtig. Es ist daher unumgänglich sich mit dem Deckungsbeitrag sowie der Wertschöpfungskette des Unternehmens auseinanderzusetzen. Auch zu beachten sind die Haftungszeiten, da nach Schadensfällen unter anderem durch behördliche Autoritäten ein Wiederaufbau oder die Wiederaufnahme von Produktionsprozessen monatelange unterbunden werden kann. 

Mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung wird es ermöglicht, das Unternehmen kosten- und ertragsmäßig so zustellen, als wäre der Betrieb unverändert weitergelaufen.

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