Vorsorge für Selbstständige: Der Gewinnfreibetrag als Baustein für die finanzielle Zukunft

Für Selbstständige und Freiberufler ist die finanzielle Vorsorge ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Geschäftsstrategie. Ohne die Sicherheit eines fixen Gehalts und betrieblicher Altersvorsorgesysteme müssen sie sich selbst um ihre finanzielle Absicherung im Alter kümmern. Hier bietet der Gewinnfreibetrag eine wertvolle Möglichkeit, um nicht nur die Steuerlast zu senken, sondern auch gezielt Kapital für die Zukunft aufzubauen.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung, die in Österreich Selbstständigen und Unternehmern gewährt wird. Abhängig vom Jahresgewinn können bestimmte Teile des Gewinns steuerfrei gestellt werden, was zu einer merklichen Steuerersparnis führt. Der Freibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag von  15% des Gewinns und einem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Dieser bietet die Möglichkeit, durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder bestimmte Altersvorsorgeprodukte zusätzliche Freibeträge zu beanspruchen.

Welche Vorteile bietet der Gewinnfreibetrag für die Vorsorge?

Selbstständige haben mit dem Gewinnfreibetrag die Chance, einen Teil ihrer Gewinne in langfristige Investments zu lenken, die zur Absicherung ihrer finanziellen Zukunft beitragen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag belohnt jene, die in Wertpapiere, Sachgüter oder Immobilien investieren, und schafft dadurch nicht nur eine Steuerentlastung, sondern auch Vermögenswerte, die langfristig Erträge bringen können. Das bedeutet: Neben der Reduktion der Steuerlast kann der Gewinnfreibetrag auch eine direkte Form der Altersvorsorge darstellen.

So nutzen Sie den Gewinnfreibetrag optimal

Um den Gewinnfreibetrag bestmöglich auszuschöpfen, sollten Selbstständige eine gezielte Planung vornehmen. Es empfiehlt sich, den jährlichen Gewinn genau zu analysieren und bereits frühzeitig abzuschätzen, wie hoch die zu erwartenden Freibeträge sind. Investitionen sollten strategisch ausgewählt werden, um sowohl steuerliche Vorteile als auch langfristige Erträge zu maximieren. Hierbei können Finanzberater oder Steuerexperten wertvolle Unterstützung bieten.

Fazit

Der Gewinnfreibetrag ist weit mehr als nur eine Steuervergünstigung – er bietet Selbstständigen eine wertvolle Möglichkeit, um gleichzeitig die Steuerlast zu senken und für das Alter vorzusorgen. Durch die richtige Planung und kluge Investitionen können Selbstständige so ihre finanzielle Zukunft aktiv gestalten und langfristig absichern.

Vorsorge für den Nachwuchs

Privatarzt / Sonderklasse

Im Wiener Kinderspital ist immer viel los. Kranke und verletzte Kinder, welche von den besorgten Eltern begleitet werden, geben sich förmlich die Klinke in die Hand.

Auch bei den niedergelassenen Kassen-Kinderärzten findet man volle Wartezimmer vor. Eine Grundversorgung ist in Österreich garantiert, jedoch für ein zusätzliches Quäntchen Trost gepaart mit schneller und bestmöglicher Versorgung kann eine private Zusatzversicherung sorgen.


Gestern noch das kleine Baby im Arm und heute wagt Ihr Kind schon die ersten Gehversuche, hüpft bereits im Trampolin oder macht die Spielplätze unsicher. Oftmals stehen dabei leider Verletzungen und Unfälle auf der Tagesordnung.

Die Krankenkassen der Pflichtversicherten übernehmen zwar die standartmäßigen Behandlungs- und Spitalskosten in Österreich, jedoch ist in vielen Fällen die Standardbehandlung nicht ausreichend – schon gar nicht, wenn es ums eigene Kind geht. Will man nämlich mehr oder eine alternative Behandlung, muss man teils tief in die Tasche greifen.

Gerade der Besuch von Wahlärzten bietet für Kinder etliche Vorteile:

  • kurze Wartezeit auf einen Termin
  • keine überfüllten Wartezimmer, in denen die Kinder unnötigen Keimbelastungen ausgesetzt sind
  • intensive Betreuung und auch Angebot von alternativmedizinischen Behandlungen

Auch Kosten für Sehbehelfe, Impfungen, Medikamente, spezielle Therapien und sogar Zahnbehandlungen inklusive -regulierungen können durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden. 

Damit sich Ihr Kind auch im Falle eines Spitalsaufenthaltes geborgen fühlt, um schnell wieder gesund zu werden, können auch Kosten für die Begleitperson oder die Unterbringung in einem Eltern-Kind-Zimmer abgesichert werden, sodass das Kind nicht alleine über Nacht im Spital bleiben muss. 

Zusatzversicherung mit Unfallschutz

In Österreich ist jedes Kind erst ab dem Kindergartenalter ausreichend versichert und auch dann nur in der jeweiligen Einrichtung wie dem Kindergarten selbst oder der Schule. Fast 80% aller Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit, die durch die gesetzliche Versicherung meist nicht gedeckt sind.

Die private Unfallversicherung bietet Schutz 24/7 weltweit und sorgt für Absicherung im Falle bleibender Invalidität, übernimmt notwendige Rettungs- oder Bergungskosten oder Schulausfallsgeld, um verpassten Schulstoff stressfrei mit einer Nachhilfe aufzuholen, und einiges mehr.Um den Nachwuchs im Falle des Falles gut versorgt zu wissen, empfehle ich eine Kombination aus privater Zusatz- und Unfallversicherung.

zunehmende Cyberkriminalität

jetzt sich vor den finanziellen Schäden schützen!

wie laufend in den Medien zu entnehmen ist, nehmen die Cyberangriffe zu. Dabei sind mittlerweile längst nicht mehr nur Regierungen oder staatsnahe Unternehmen betroffen, sondern bereits viele Kleine- und Mittelbetrieb bis hin zu private Personen.

Wie kann man sich dagegen schützen?
Grundsätzlich sehr schwer, da weltweit täglich über 300.000 neue Schadsoftware in Umlauf gebracht wird. Da ist es selbst für die Antivirus-Programmhersteller oft schwer Schritt zu halten und geeignete Updates bereits zu stellen.

Und gerade in Unternehmen kommt oft auch noch der Faktor Mensch ins Spiel, der aufgrund täglicher Vielzahl an E-Mails schnell einmal in einem vermeintlich echt wirkendem E-Mail einen bösartigen Link anklickt und so Tür und Tor für Cyberkriminelle öffnet. Viele Unternehmen sind bereits Opfer einer Cyberattakte geworden und wissen davon jedoch bisher noch nichts, da die Kriminellen das bereits infizierte System noch nicht besetzt oder ausgenutzt haben und möglicherweise erst auf den richtigen Moment warten.

Eine Cyberversicherung kann Sie und Ihr Unternehmen zwar nicht for Angriffen schützen, aber die Finanziellen Folgen übernehmen. Eine durchschnittlicher Cyberangriff verursacht meist mehrere tausende Euro an Schaden, ganz abgesehen von einer eventuellen zusätzlichen Betriebsunterbrechung und Verdienstentgangs.
Besonders kostspielig kann es werden, wenn durch Ihre infiziertes System das EDV-System Ihrer Geschäftspartner ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wird und Sie plötzlich mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert sind für die Sie einstehen müssen.

Gerne berate ich Sie über die Möglichkeiten und Umfang einer für Sie passenden Versicherungslösung.
Gerne könne Sie auch hier gleich eine Angebot anfordern: jetzt online versichern

Jetzt oder teurer?

private Krankenversicherung

Die Gesundheit ist ein wichtiger Faktor in unserem Leben. Es gibt unzählige Möglichkeiten seinen Gesundheitszustand zu verbessern, zu erhalten oder auch abzusichern. Letzteres meist mit einer privaten Krankenversicherung. Aber aufgepasst, künftig werden diese Versicherungen teurer! Nutzen Sie noch die günstigeren Tarife und aktuelle Sonderaktionen bis 01.07.2021. 

Die Finanzmarktaufsicht, kurz FMA, beeinflusst mit Entscheidungen auch in gewissen Bereichen die Versicherungswirtschaft. So unter anderem aktuell den Bereich der privaten Krankenversicherungen, indem zukünftig per 01. Juli 2021 der Rechenzins für die notwendigen Altersrückstellungen bei Krankenversicherungen halbiert werden muss und künftig nur mehr 0,5% beträgt.

Was heißt dies nun im Konkreten für die Kunden?

Für alle neu abgeschlossenen oder geänderten Verträge bedeutet diese Zinssenkung eine Erhöhung der notwendigen Prämie. Im Durchschnitt wird die Teuerung etwa +5% der bisherigen Prämien betragen, abhängig vom gewünschten Tarif und dem jeweiligen Einstiegsalter.

Alle bestehenden oder noch vor dem 01.07.2021 abgeschlossenen Verträge sind davon allerdings nicht betroffen und behalten auch weiterhin den bisherigen Rechenzins und die dadurch günstigeren Prämien.

Die Empfehlung:

Wenn Sie bereits mit dem Gedanken gespielt haben, sich eine private Zusatzversicherung zuzulegen oder es eventuell in Planung haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt sich noch schnell die günstigeren Konditionen dauerhaft zu sichern. 

TIPP: Unter anderem bieten auch einige Versicherungsgesellschaften aus diesem Anlass attraktive Aktionsboni wie z.B. ein oder zwei Monatsprämien geschenkt.

Daher jetzt noch schnell entscheiden, denn ab dem 01.07.2021 wird´s teurer.
Ich berate Sie gerne.

Elektronik-Versicherung

Schutz für Ihre Elektronikgeräte

Ein angeregtes Telefonat mit einem Kunden und eine ungeschickte Gestikulation und schon ist es passiert, die Kaffeetasse kippt und ergießt ihren Inhalt über den Laptop. Sie sind schon etwas spät dran zum Termin, noch schnell alle Unterlagen unter den Arm und plötzlich gleitet das Handy aus der Hand und stürzt zu Boden. Eine gewittrige Nacht, unzählige Blitzschläge …… Alles Gefahrenquellen vor deren sich Ihre elektronischen Geräte fürchten.

Eine Elektronikversicherung ist die Sicherung, die finanziellen Schutz bietet. Die Anlagen und Geräte Ihres Unternehmens sind Ihr Kapital, was bei einem Schadensfall schnell wertlos werden kann. Vor derartigen finanziellen Folgen kann Sie eine Elektronikversicherung entsprechend schützen. Dies Art von Versicherung wurde speziell für die Versicherung von elektronischen Geräten und Anlagen entwickelt. Zu den versicherbaren Geräten und Anlagen zählen:

  • Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik
  • Bürotechnik
  • Kassen und Waagen

Als Tipp: Für die auf den Computer und Geräten befindliche Software muss eine gesonderte Versicherungsdeckung vereinbart werden, da dies nicht automatisch in einer Elektronikversicherung gedeckt sind.

Schadensursachen an den versicherten Anlagen und Geräten können vielfältig sein und die meisten Ursachen sind durch die Elektronikversicherung gedeckt. So sind zum Beispiel die typischen Schadensfälle, welche gedeckt sind:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage
  • Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
  • Überspannung, Implusion
  • Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Elementarschäden
  • Glasbruch (Display)

Nach einem Schaden stellt sich immer die Frage ob Reparatur, Instandsetzung oder Wiederbeschaffung. Je nach Kosten-Nutzen übernimmt die Versicherung die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Erfolgt weder Wiederbeschaffung noch Wiederherstellung, erfolgt eine Entschädigungsleistung bis zur Höhe des Zeitwerts der Anlage bzw. des Geräts.

Von einer Ersatzleistung ausgeschlossen sind jedoch Schäden, für die im Zuge einer gesetzlichen Gewährleistung oder vertraglichen Garantien sowie aufgrund eines Wartungsvertrages anderswertig abgedeckt sind.

Vorsorge: Staatliches Sicherheitsnetz mit Lücken

Vorosrge, Rente
private Vorsorge notwendig?!

Wer ausschließlich auf den Staat vertraut, kann böse Überraschungen erleben. Das staatliche Sicherheitsnetz in Österreich ist gut, hat aber gefährliche Lücken. Der Wohlfahrtsstaat stößt bald an seine Grenzen. Gegen das entstehende Risiko kann man sich mit einer privaten Vorsorge absichern. 

Wer in Österreich lebt, kann sich auf ein hohes Niveau an sozialer Sicherheit verlassen. Doch wie lange ist dieses „Rundum-Sorglos-Paket“ vom Staat noch finanzierbar? Schon heute gibt es gefährliche und nicht zu unterschätzende Lücken. 

Ob bei der Sozialversicherung, der Pension oder dem Pflegegeld, die tatsächlich anfallenden Kosten übersteigen oft die Leistungen des sozialen Sicherungssystems. 

Unfallrisiko: Nur die Basiskosten sind gedeckt 

Jedes Jahr verunglücken rund 830.000 Österreicher. Alleine in den eigenen vier Wänden erleiden jährlich rund 195.100 Personen einen Unfall. Kaum jemand glaubt an ein Verletzungsrisiko in den eigenen, vermeintlich sicheren vier Wänden. Oft reichen eine unachtsame Bewegung oder ein Schritt daneben, und schon ist es passiert. Die staatliche Unfallversicherung bietet hier nur die Absicherung der Akutkosten. Fallen Kosten durch einen Verletztentransport an, muss der Verunglückte selbst dafür aufkommen. Will der Patient vom Arzt seiner Wahl versorgt und behandelt werden oder sich im Krankenhaus in einem Zweibettzimmer erholen, bedarf es ebenfalls einer privaten Vorsorge. 

Bei Unfällen mit Dauerfolgen hat man nur Anspruch auf eine Rente, wenn sich der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignet hat. Bei Dauerinvalidität und Berufsunfähigkeit nach einem Freizeitunfall besteht kein Leistungsanspruch. Wie erwerbstätige Erwachsene sind auch Kinder bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg pflichtversichert. Doch in den Jahren davor ist der Versicherungsschutz nicht gegeben. Denn erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Keinen staatlichen Schutz genießen übrigens auch nicht erwerbstätige Ehepartner wie Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner oder Pensionisten. 

Pensionslücke: Lebensstandard in der Pension ist oft gefährdet

Wer bei Antritt seiner Pension keine böse finanzielle Überraschung erleben will, muss rechtzeitig vorsorgen. Denn es droht eine Lücke zwischen den Letztbezügen und der zu erwartenden monatlichen Rente, die von Experten auf zukünfig bis zu 40 Prozent des letzten Aktivbezuges geschätzt wird. Die Leistungen einer Privatpension werden notwendig sein, um den Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten. 

Das österreichische Pensionssystem finanziert sich vor allem durch die Beiträge der Versicherten. Durch den demografischen Wandel und die hohe Arbeitslosigkeit nimmt die Zahl der aktiv einzahlenden Arbeitnehmer jedoch stetig ab, und damit auch die Finanzierbarkeit. Bis ins Jahr 2050 wird das Verhältnis der Personen über 65 Jahren gegenüber den Erwerbstätigen auf 48 Prozent ansteigen, das bleibt nicht ohne Folgen für die zukünftigen Rentenzahlungen. 

Pflegevorsorge: Zusätzliche Vorsorge ist notwendig 

Nicht jeder ist bis ins hohe Alter fit und gesund. 456.000 Österreicher sind auf ständige Pflege angewiesen. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Das 1993 eingeführte gesetzliche Pflegegeld und die staatliche Pension reichen aber meist nicht aus, um einen Platz in einem Pflegeheim zu finanzieren. Auch die Kosten für eine Betreuung zu Hause sind enorm. Reichen die finanziellen Mittel für die Deckung der Kosten nicht aus, kann der Staat auf das Vermögen des Pflegebedürftigen und in manchen Fällen auch auf das Vermögen von nahen Verwandten zugreifen. 

Um die Finanzierungslücke zwischen einem staatlichen Alterseinkommen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen, bedarf es einer privaten Pflegevorsorge. So kann sich der Versicherte aussuchen, ob er in einem bestimmten Pflegeheim oder lieber zu Hause versorgt werden möchte. 

Image? Sicher!

Reputation bedeutet Erfolg
eine gute Reputation ist wichtig für den Erfolg

Wie einst Warren Buffet sagte: „Es braucht 20 Jahre um einen guten Ruf aufzubauen und nur 5 Minuten um ihn zu ruinieren“. Verschiedene Werte wie Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein oder Verlässlichkeit, sind für Unternehmen Wertvoll. Daher kann ein schlechtes Image schnell teuer werden.

Das Image bzw. die Reputation des Unternehmens als sogenanntes intangible Asset oder hierzulande besser bekannt als immaterieller Vermögenswert, rückt immer mehr in den Fokus. Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltbewusstsein oder freiwillige Selbstverpflichtung sind wichtige Stützen im Marketing und Vertrieb. Daher haben Berichterstattungen über Produktmängel oder Rückrufaktionen, filmreife Hacker-Angriffe oder Compliance-Verstöße die Unternehmen für Reputationsschäden sensibilisiert. 

Doch das komplexe Konstrukt Reputation überhaupt richtig zu fassen ist schwierig. Und sind wir uns ehrlich, wir alle kennen genügend Beispiele aus persönlichen Erlebnissen , den Medien und dem beruflichen Umfeld, die uns verdeutlichen, dass Reputation meist erst dann in das Bewusstsein der handelnden Personen tritt, wenn der Schaden bereits für Außenstehende schon deutlich wahrnehmbar ist.

Doch was tun, wenn einmal schlechte Presse oder ein Shitstorm in den sozialen Medien den Ruf zu beschädigen droht? Gerade dann sollten Unternehmen schnell handlungsfähig sein mit Notfallplanung und einer Unternehmenskommunikation, welche bereits im Vorfeld ausgearbeitet wurde.

Als Ergänzung dazu kann einen individuell abgestimmte Reputationsversicherung auch sehr nützlich sein. 

Wesentlicher Deckungsbestandteil von derartigen Absicherungen ist der Ersatz von Umsatzeinbußen, wenn diese auf negative Berichterstattung zurückzuführen sind. Ebenso finden Sie Kostendeckungen, wie auch bei vielen anderen Versicherungsarten, für sogenannte Assistance-Leistungen. Dazu zählen etwa professionelle Krisenkommunikationsberatung innerhalb weniger Stunden nach Schadensereignis aber die Mehrkosten zur Wiederherstellung der Reputation wie Marketing- und Werbekosten.

Betriebsunterbrechung – eine unterschätzte Gefahr

Betriebsunterbrechung

Nach dem Motto „der Teufel schläft nie“, kann ein unerwartetes Ereignis den Betrieb eines Unternehmens blitzschnell lahmlegen was zu großen Ertragsausfällen führen kann. Die Fixkosten laufen weiter, die Einkünfte bleiben aus. In Solchen Fällen hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung, welche sowohl die fortlaufenden Kosten als auch den Gewinnentgang ersetzt. 

Jedoch Betriebsunterbrechung ist nicht gleich Betriebsunterbrechung. Es besteht ein erheblicher Unterschied ob der Schaden im Einfluss des Versicherungsnehmers oder außerhalb (z.B. Energieversorger) liegt. Ebenfalls zu unterscheiden gilt es ob es sich um einen physischen Schaden handelt oder nicht (z.B. Cyber-Attacke) oder ob sich ein Schaden bereits manifestiert hat oder nur droht (z.B. Lawinenabgang). 

Leider werden derartige Risiken oft aus dem Bewusstsein verdrängt oder die Betriebsunterbrechung aus Kostengründen oft nicht versichert. Gerade für KMUs, die meist nicht über eine großzügige Eigenmittelausstattung verfügen, kann ein Ertragsausfall ruinös werden.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Versicherungen, die Sachschäden durch Feuer, Stur oder Wasser und finanzielle Schäden durch den Betriebsstillstand abdecken und
  • Versicherungen, die Deckung für den Ertragsausfall aus persönlichen Gründen wie Unfall oder Krankheit bieten.

Zur Findung des passenden Versicherungsumfanges ist daher die Hilfestellung eines erfahrenen Versicherungsberaters unbedingt zu empfehlen, da dieser auch bei der Feststellung der Notwendigkeit behilflich ist für eventuell weitere benötigte Bausteine wie z.B. Maschinenbruch-BU oder Cyber-BU. 

Neben dem passenden Versicherungsumfang ist die Findung der richtigen Versicherungssumme ebenso wichtig. Es ist daher unumgänglich sich mit dem Deckungsbeitrag sowie der Wertschöpfungskette des Unternehmens auseinanderzusetzen. Auch zu beachten sind die Haftungszeiten, da nach Schadensfällen unter anderem durch behördliche Autoritäten ein Wiederaufbau oder die Wiederaufnahme von Produktionsprozessen monatelange unterbunden werden kann. 

Mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung wird es ermöglicht, das Unternehmen kosten- und ertragsmäßig so zustellen, als wäre der Betrieb unverändert weitergelaufen.

Anzeigepflicht – alle Risiken richtig angegeben?

Damit ein Versicherer überhaupt ein Risiko versichern kann, muss er möglichst viele und genaue Informationen über das Risiko haben. Daher muss der Versicherungsnehmer bzw. der Antragsteller sämtliche erheblichen Umstände, die bekannt sind und das Risiko beschreiben, vor Abschluss des Vertrages anzeigen. Diese Angaben müssen zudem vollständig und richtig sein. Als erhebliche Umstände gelten jene, die Einfluss darauf haben, ob der Versicherer den Vertrag tatsächlich abschließt. Gefahrenumstände, nach denen ausdrücklich gefragt werden, sind im Zweifel erheblich, weshalb die Fragen im Antragsformular große Bedeutung haben.
Diese Folgen können bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht eintreten:


  1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes

Wird die vorvertragliche Anzeigenpflicht verletzt, hat der Versicherer die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im Fall eines Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er trotzdem zur Leistung verpflichtet, wenn nachgewiesen werden kann, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
– noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers
ursächlich war.
Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt jedoch, wenn die Anzeigenpflicht arglistig verletzt wurde. Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  1. Kündigung

Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil die Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt wurde, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

  1. Vertragsänderung

Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumständen, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10% oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht muss der Versicherer in der Änderungsmitteilung hinweisen.

  1. Ausübung der Rechte durch den Versicherer

Der Versicherer kann seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt. Bei der Ausübung seiner Rechte hat der Versicherer die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahre nach Vertragsschluss. Dies gilt jedoch nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.

  1. Stellvertretung durch eine andere Person

Lässt sich der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflichten für die Ausübung der Rechte des Versicherers sowohl die Kenntnis und Arglist des Stellvertreters als auch die des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur dann berufen, wenn weder dem Stellvertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Wenn die eigenen Mitarbeiter zur Gefahr werden können

Cyber-Phishing

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Computer und Kommunikationstechnik mehr aus. Diese Geräte sind aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken und meist bereits so technisch hoch entwickelt um die Arbeit zu erleichtern. Aber was ist wenn diese Technik plötzlich nicht mehr funktioniert oder gestört wird? Stecken wirklich immer gezielte Angriffe dahinter?

Mit dem Wort „Cyberangriff“ verbinden die meisten Unternehmen  2 Tätergruppen: zum einen Staaten und Firmen, die im Auftrag Spionage betreiben und zum anderen die Hacker, die Daten stehlen um sich damit persönlich zu bereichern.

Kaum ein Unternehmer denkt jedoch bei einer Cyber-Attacke an seine eigenen Mitarbeiter, doch genau diese Gruppe der sogenannten „Innentäter“ können sowohl bewusst als auch völlig unbewusst dem Unternehmen hohen Schaden zufügen. Die eigenen Mitarbeiter kennen das IT-System der Firma oft sehr genau und können daher die Schwachstellen gezielt ausnutzen. Meist steckt bei den eignen Mitarbeitern aber keine Absicht dahinter, sondern passiert ein Cyberangriff unabsichtlich, da in der Hektik des Arbeitsalltages viele Mitarbeiter einfach unachtsam E-Mail-Anhänge von unbekannten Absendern öffnen und dabei unbeabsichtigt einen Virus oder eine Schadsoftware herunterladen und die eigenen Mitarbeiter werden dabei unfreiwillig zu Helfern der Cyberkriminellen.

Mehr als die Hälfte aller Cyberangriffe auf mittelständische Unternehmen beginnen mit einer infizierten E-Mail.

Ein aktuelles Beispiel:

Ein Unternehmen im Baugewerbe erhielt per Mail eine Bewerbung als Bauhilfsarbeiter von einer völlig neutralen unauffälligen Absenderadresse. Da das Unternehmen immer wieder Stellen für derartige Mitarbeiter ausschreibt, hielt  die Assistenz der Geschäftsleitung die Bewerbung für echt und öffnete am Dienstagmorgen natürlich den Anhang mit dem Namen „Lebenslauf“ um diesen auszudrucken und für die Geschäftsleitung zur Durchsicht aufzubereiten.

Leider handelte es sich dabei nicht um einen Lebenslauf des Bewerbers, sondern um ein verdecktes Schadprogramm, welches nach dem Öffnen sofort sämtliche Dateien auf dem PC verschlüsselt und sich über das ganze Firmennetzwerk verbreitet. Die Folge war ein totaler IT-Ausfall und ein damit verbundener Betriebsstillstand, der nicht einfach nur mit einem Backup beseitigt werden konnte, sondern eine aufwendige IT-Forensik und Spezialisten notwendig machte um das Schadprogramm vollständig aus dem gesamten System zu entfernen.

Ein solcher Zwischenfall kann gerade für kleine und mittelständische Unternehmen recht teuer werden. Weltweit schätzt man die Schadenshöhe durch Cybercrime auf etwa 490 Milliarden Euro, davon in Österreich etwa 1,6 Milliarden. Die durchschnittliche Schadenhöhe pro Fall liegt bei etwa 80.000 Euro.