Berufsunfähigkeit – lohnt sich eine Versicherung?

Berufsunfähigkeit

Wann ist man berufsunfähig und lohnt sich eine Versicherung?

Viele glauben bei einem vermeintlich sicheren Beruf wie z.B. im Büro, nicht so schnell berufsunfähig zu werden. Zwar sind Unfälle nach wie vor eine der häufigen Gründe berufsunfähig zu werden, jedoch können psychische Erkrankungen wie Burnout oder andere Krankheiten wie Krebs jeden treffen und sind mittlerweile das häufigste Risiko. Eine rechtzeitige private Absicherung wird deshalb unbedingt empfohlen.

Wer kennt das nicht, einen schmerzenden Rücken oder Knie was anfänglich nicht sehr beachtet wird aber sich im laufe der Jahre zu dauerhaften chronischen Erkrankung entwickeln kann. Die meisten Arbeitnehmer verdrängen den Gedanken, dass sie dadurch eines Tages ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Vor allem Personen mit Bürojobs sind meist der Ansicht, dass sie nie berufsunfähig werden können, denn stehen oder sitzen kann man ja fast immer irgendwie, so deren Glaube.

Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit

Aktuell sind psychische Erkrankungen und Nervenerkrankungen die häufigsten Gründe einer Berufsunfähigkeit, gefolgt von Krebserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats. Durch derartige Erkrankungen ist den Arbeitnehmern meist nicht mehr möglich ihren Beruf weiter wie bisher auszuüben.
Statistisch wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens Erwerbsgemindert. Aufgrund dessen ist einen private Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus wertvoll. Bei einer Erwerbsminderung oder totalen Erwerbsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherung abhängig von der Dauer seiner bisherigen Versicherungszeiten meist nur eine geringe Rente und die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewohntes Einkommen schließen.

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

Dies ist meist von den jeweiligen Bedingungen abhängig, so kann beispielsweise vereinbart sein, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt wenn man den letzt ausgeübten Beruf nicht mehr zumindest zu 50% für eine Dauer von mehr al 6 Monate ausüben kann. Eine unabhängige Beratung durch einen Versicherungsmakler ist daher meist zu empfehlen um den passenden Schutz zu finden.

Auch gibt es die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren mit Lebens- oder Rentenversicherungen. Davon ist allerdings abzuraten, denn bei möglichen finanziellen Engpässen kann ein derartiges Kombinationsprodukt oft teuer sein und schwieriger zu halten.

Vorerkrankungen zwar schwierig jedoch nicht unmöglich

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeit werden Fragen zu möglichen Vorerkrankungen gestellt, wodurch es eventuell schwierig werden kann den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen. Allerdings sind Vorerkrankungen nicht immer ein Grund für eine Ablehnung und der Versicherungsmakler kann gegeben falls Ausnahmen vereinbaren, daher ist es wichtig auf jeden Fall die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten um später im Schadensfall nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.

Kleine Fehler – (private) finanzielle Folgen

Managerhaftung
D&O-Versicherung, Managerhaftpflicht

Zwölf Uhr mittags – High Noon, so begannen früher im wilden Westen die Aufforderungen zum Duell. Was dann geschah kann sich jeder vorstellen. Doch was ist wenn man als Manager plötzlich selber in der Schusslinie steht wegen eines Fehlers und einem das Unternehmen zum Duell auffordert? Das Endergebnis kann die finanzielle Existenz bedrohen.

Haftungsrisiken von Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstände können schnell das Privatvermögen gefährden oder sogar zur Privatinsolvenz führen. Nicht nur durch den sinkenden Rückhalt durch Eigentümer und Aktionäre steigen die Risiken von Führungskräften, sondern immer mehr auch durch neu hinzukommende Risiken wie die Verschärfung der Datenschutzrichtlinien oder Cyberangriffe. Die Möglichkeiten an Pflichtverletzungen sind vielfältig und reichen von Sorgfaltspflichtverletzungen bei Entscheidungen, Versäumnisse bei Informationspflichten bis zu Fehler bei Überwachung und Kontrolle. 

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, wird nicht nur die Haftung von Managern in der Öffentlichkeit viel diskutiert, sondern sind mittlerweile auch viel mehr Unternehmen geneigt etwaige Haftungsansprüche gegen deren Manager gerichtlich durchzusetzen. Kommt es nämlich zu einem Gerichtsverfahren, muss nicht das Unternehmen eine Pflichtverletzung nachweisen, sondern die betreffende Führungskraft muss glaubhaft seine korrekte Handlungsweise belegen.

Damit ein (nicht vorsätzlicher) Managementfehler nicht zu einem privaten finanziellen Fiasko führt, schützt eine Directors & Officers (D&O) Versicherung zum einen durch die Übernahme der Kosten eines Anwalts zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und zum anderen begleicht die Versicherung gerechtfertigte Haftungsansprüche.

Immer mehr Führungskräfte machen das Bestehen einer entsprechenden D&O-Versicherung als Voraussetzung zur Annahme des Dienstverhältnisses. Bietet das Unternehmen dies jedoch nicht an, besteht dennoch die Möglichkeit der eigenen Absicherung in Form einer persönlichen D&O. Der Deckungsumfang ist dabei derselbe, allerdings bietet dies, wie der Name schon verrät, nur die in der Polizze persönlich angeführte Person.

Cyber-Risiko? Ja, aber sicher!

Die heutige Technik ist im normalen Alltag kaum mehr wegzudenken. Handys, Tablets, Laptops und viele andere Geräte stellen heutzutage eine wichtige Notwendigkeit dar. Den Wenigsten ist jedoch bewusst, dass das Wertvollste in ihren Händen dabei nicht das Gerät selbst ist. 

Das Zeitalter der Digitalisierung

Überall vernetzt und erreichbar – es bewegen sich täglich Milliarden wertvoller Informationen auf der digitalen Datenautobahn, viele davon vertraulich und oft nur für einen kleinen Kreis bestimmt. Wenn diese Daten dann plötzlich verschwunden sind oder in die falschen Hände geraten, kann dies weitreichende Folgen haben.

Durch die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen wird die Cyber Kriminalität Jahr für Jahr zu einer größeren Bedrohung für jeden. Laut einer Cyber-Krime-Studie der KPMG aus 2018 waren bereits 61% der österreichische Unternehmen Ziel eines Cyber-Angriffes. Angreifer sind dabei Berufsverbrecher, ehemalige Mitarbeiter oder sogar Konkurrenten.  Für diese sind nicht nur Kundendaten interessant, sondern auch Informationen zu internen Geschäftsabläufen.

DSGVO: Die ersten 72 Stunden zählen

Zum Schutz der Betroffenen wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung eine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldungen an die Datenschutzbehörde eingeführt. Die dafür vorgesehene Frist beträgt  maximal 72 Stunden.

Die Strafen für Verstöße gegen die Verständigungspflicht können dabei enorm ausfallen – es drohen Bußgelder bis zu 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens, die auf bis zu 20 Millionen Euro steigen können!

Was tun, wenn es mein Unternehmen betrifft?

Sollte das eigene Unternehmen Opfer eines Datenverlustes oder – Diebstahles sein, muss ein kühler Kopf bewahrt werden und eine rasche Reaktion erfolgen.

Zur Unterstützung in einem solchen Fall bietet die Cyber-Versicherung an, das professionelle Krisenmanagement und auch die Beauftragung spezialisierter Anwälte zu übernehmen.  Ziel dabei ist es, den eigenen Schaden und auch den an Dritten so gering wie möglich zu halten.