Kleine Fehler – (private) finanzielle Folgen

Managerhaftung
D&O-Versicherung, Managerhaftpflicht

Zwölf Uhr mittags – High Noon, so begannen früher im wilden Westen die Aufforderungen zum Duell. Was dann geschah kann sich jeder vorstellen. Doch was ist wenn man als Manager plötzlich selber in der Schusslinie steht wegen eines Fehlers und einem das Unternehmen zum Duell auffordert? Das Endergebnis kann die finanzielle Existenz bedrohen.

Haftungsrisiken von Geschäftsführer, Prokuristen und Vorstände können schnell das Privatvermögen gefährden oder sogar zur Privatinsolvenz führen. Nicht nur durch den sinkenden Rückhalt durch Eigentümer und Aktionäre steigen die Risiken von Führungskräften, sondern immer mehr auch durch neu hinzukommende Risiken wie die Verschärfung der Datenschutzrichtlinien oder Cyberangriffe. Die Möglichkeiten an Pflichtverletzungen sind vielfältig und reichen von Sorgfaltspflichtverletzungen bei Entscheidungen, Versäumnisse bei Informationspflichten bis zu Fehler bei Überwachung und Kontrolle. 

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, wird nicht nur die Haftung von Managern in der Öffentlichkeit viel diskutiert, sondern sind mittlerweile auch viel mehr Unternehmen geneigt etwaige Haftungsansprüche gegen deren Manager gerichtlich durchzusetzen. Kommt es nämlich zu einem Gerichtsverfahren, muss nicht das Unternehmen eine Pflichtverletzung nachweisen, sondern die betreffende Führungskraft muss glaubhaft seine korrekte Handlungsweise belegen.

Damit ein (nicht vorsätzlicher) Managementfehler nicht zu einem privaten finanziellen Fiasko führt, schützt eine Directors & Officers (D&O) Versicherung zum einen durch die Übernahme der Kosten eines Anwalts zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche und zum anderen begleicht die Versicherung gerechtfertigte Haftungsansprüche.

Immer mehr Führungskräfte machen das Bestehen einer entsprechenden D&O-Versicherung als Voraussetzung zur Annahme des Dienstverhältnisses. Bietet das Unternehmen dies jedoch nicht an, besteht dennoch die Möglichkeit der eigenen Absicherung in Form einer persönlichen D&O. Der Deckungsumfang ist dabei derselbe, allerdings bietet dies, wie der Name schon verrät, nur die in der Polizze persönlich angeführte Person.

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